AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Verkaufs, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Jede Bestellung gilt als unwiderruflich erteilt; zu ihrer endgültigen Wirksamkeit ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Bedingungen gelten als angenommen, sofern abweichende Vorschriften nicht ausdrücklich von uns bestätigt werden. Mit der Auftragserteilung an uns, gleichgültig in welcher Form dies erfolgt, erkennt der Käufer unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für die gesamte Geschäftsbeziehung an. Einkaufs- und/oder Zahlungsbedingungen des Käufers gelten für uns nur, wenn wir sie schriftlich anerkennen.

Preisstellung: Die von uns angegebenen Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag; Nachbestellungen gelten als Neuaufträge.
Sollten bis zur Ausführung des Auftrags für uns nicht vorhersehbare Lohn- oder Materialkostenerhöhungen eintreten, behalten wir uns vor, unsere Preise ohne Berechnung zusätzlichen Gewinns entsprechend anzupassen.
Unsere Listenpreise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Montage: Die Montage ist im Verkaufspreis nicht inbegriffen.

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch wenn durch abweichende Vereinbarungen frachtfreie Lieferung vorgesehen ist. Die Sendungen werden auf Wunsch von uns transportversichert; die Kosten dafür gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Gefahrübergang: Spätestens mit der Absendung der Lieferung geht die Gefahr des Verlustes und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn wie die Beförderung der Ware übernehmen.
Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an den Besteller über.

Annahmeverzug des Bestellers: Nimmt der Besteller die bestellte Ware nicht fristgerecht ab, so sind wir berechtigt, entweder ihm eine angemessene Nachfrist zu setzten, nach deren Ablauf anderweitig zu verfügen oder die Ware ihm sofort in Rechnung zu stellen und zulasten und auf Risiko des Bestellers einzulagern.
Wir behalten uns vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

Die Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, jedoch berechtigen etwa verspätete Absendungen keinesfalls zu Schadenersatzansprüchen irgendwelcher Art oder Zurückziehung des Auftrags. Lieferungsmöglichkeit bleibt vorbehalten.

Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware geltend gemacht werden.

Zahlung innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
Zahlungen sind in jedem Fall nur direkt an unsere Firma zu leisten und dürfen an irgendeine andere Person nur gegen Vorlage einer besonderen Inkassovollmacht und Quittung erfolgen. Bei Missachtung dieser Vorschriften haftet für daraus entstehende Nachteile der Käufer.
Uns unbekannte Firmen erhalten die Ware unter Nachnahme. Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers ein oder werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, so werden unsere sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Außerdem sind wir in diesem fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und sind bezüglich dieser Verträge zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer innerhalb einer von uns gesetzten frist seine Gegenleistung nicht erbracht oder keine ausreichende Sicherheit geleistet hat.
Bei Wechseln und Akzepten sowie Schecks, in denen eine Zahlungsfrist angegeben ist, wird eine Verbindlichkeit für rechtzeitiges Vorzeigen und Formrichtigkeit nicht übernommen. Andere als Baranschaffungen gelten erst dann als erschöpft, wenn die Papiere eingelöst sind.
Etwaige Zielüberschreitungen geben uns das Recht, Verzugszinsen mit 2 % über dem jeweiligen Landeszentralbankdiskont zu berechnen.
Zurückhaltung der Zahlung oder eines Teiles derselben, irgendwelcher Gegenansprüche wegen, ist ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung herrührenden Forderungen einschließlich Nebenforderungen und bis zur Einlösung der dafür gegebenen Wechsel oder Schecks unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung.
Bei Anwendung des Scheck-Wechsel-Verfahrens geht das Eigentum an unserer Vorbehaltsware – vorbehaltlich aller weitergehenden Rechte aus unserem Kontokorrentvorbehalt – erst dann auf den Käufer über, wenn dieser den Wechsel als Bezogener eingelöst hat.
Der Käufer darf unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr be- oder verarbeiten. Be- oder Verarbeitung erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. An einer durch Be- oder Verarbeitung entstehenden neuen Sache erwerben wir ohne weiteres das Eigentum. Wenn unsere Vorbehaltsware zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren verarbeitet wird, erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert der anderen mitverarbeiteten Ware. Wird eine von uns gelieferte Sache durch Verbindung wesentlicher Bestandteile einer anderen Sache als Hauptsache, so besteht darüber Einigkeit, dass auf uns das Miteigentum an der Hauptsache im Verhältnis des Fakturenwertes unserer Sache zum Fakturenwert oder mangels Fakturenwert zum Zeitwert der Hauptsache übergeht. Insoweit wird die Hauptsache vom Käufer kostenlos mit verkehrsüblicher Sorgfalt für uns verwahrt.
Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen jeden Verlust oder Beschädigung zu versichern. Es ist vereinbart, dass alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten sind; wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
Die Veräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im normalen Geschäftsgang gestattet und nur solange er sich nicht in Verzug befindet. Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten sowie seinen Anspruch auf Herausgabe auf Grund vorbehaltenen Eigentums unwiderruflich sicherheitshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
Der Käufer ist verpflichtet, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Drittkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Wir sind berechtigt, dem Drittkäufer die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer ist ermächtigt, die auf uns übergegangenen Forderungen so lange treuhänderisch einzuziehen, als er seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.
Der Käufer hat uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen.
Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.
Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten sowie eine etwaige Pfändung unserer Ware durch uns selbst gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Gewährleistung: Für Güte und zuverlässige Funktion der von uns gelieferten Waren leisten wir bei ordnungsgemäßer Erfüllung der Zahlungsbedingungen 12 Monate Gewähr, beginnend am Tag der Auslieferung. Die Gewährleistung erstreckt sich auf unentgeltliche Nachlieferung aller Teile, die sich in dieser Zeit infolge fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung als unbrauchbar erweisen. Gewährleistungsreparaturen werden bei Franko-Zusendung der Geräte kostenlos ausgeführt.
Vor die Minderung und Wandlung tritt die Nachbesserung. Schadenersatz irgendwelcher Art ist ausgeschlossen. Durch Abnützung; unsachgemäße Handhabung sowie durch Ereignisse höherer Gewalt hervorgerufene Beschädigungen unterliegen nicht der Gewährleistungspflicht.

Sonstige Haftung: Schadenersatzansprüche des Käufers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Sie können geltend gemacht werden, soweit der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lieferanten, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Der Haftungsausschluss entfällt ferner bei Verletzung von Kardinalpflichten. Wir haften nicht für Elektroinstallationen, auch wenn diese durch Vertragshändler montiert worden sind. Ansprüche auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Folgeschäden sind ausgeschlossen.

Vorbehalt: Eine wesentliche Änderung der am Tage der Auftragsbestätigung bestehenden Fabrikations-, Lieferungs-, Handels- und der sonstigen Verhältnisse berechtigt den Verkäufer zu angemessener Abänderung oder Aufhebung der Lieferverpflichtung.

Verjährung: Alle Ansprüche des Käufers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetzt gelten die gesetzlichen Fristen.

Urheberrechtschutz: Unsere Entwürfe, Muster, Modelle und dgl. gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom Käufer, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden. Jeder Verstoß hiergegen macht den Käufer schadensersatzpflichtig.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht
Erfüllungsort ist für beide Teile Stuttgart.
Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Stuttgart. Das Vertragsverhältnis unterliegt unter Ausschluss des sogenannten "Haager Internationalem Kaufrechts" (EKG und EKAG) für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht.

Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In diesem Fall gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt.

* zzgl. Versandkosten